Regelmäßige Aufzugswärterprüfung

in Anlehnung an BetrSichV & TRBS

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist Pflicht!

Der Betreiber eines Aufzugs ist nach BetrSichV und TRBS 3121 verantwortlich für die Sicherheit dieser Anlage und ist verpflichtet regelmäßige Kontrollen (in der Regel min. monatlich) durchzuführen. Ein Aufzugswärter („beauftragte Person für Aufzugsanlagen“) ist eine von einem Fachbetrieb unterwiesene Person, die im Auftrag des Betreibers diese regelmäßige Kontrolle durchführt. Er informiert den Betreiber und den Fachbetrieb über vorhandene Mängel der Anlage, sodass diese schnellstmöglich behoben werden können.

Kontaktieren Sie uns für eine maßgeschneiderte Beratung zu unserem Aufzugswärterservice!

Unsere Aufzugswärterprüfung

Inaugenscheinnahme: Prüfung auf offensichtliche Mängel
Unsere Aufzugswärter nehmen die Aufzugsanlage regelmäßig (in der Regel mindestens einmal pro Monat) genauestens unter die Lupe. Dabei prüfen Sie alle Funktionen und Bauteile gemäß unserer Checkliste auf offensichtliche Mängel.
Unsere Aufzugswärter führen bei ihrer Kontrolle verschiedene Funktionstests an den Bedienelementen der Aufzüge durch.
Unsere Aufzugswärter dokumentieren sämtliche Mängel gemäß unserer Checkliste und informieren uns darüber. Wir stimmen mit Ihnen dann eine schnelle Behebung der Mängel oder ggf. die Außerbetriebnahme der Anlage aus Sicherheitsgründen ab.

Normkonform & Fachgerecht

Sämtliche Leistungen führen wir streng fachgerecht und in voller Übereinstimmung mit den aktuellen Normen und gesetzlichen Vorschriften aus.
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FAQ

Die Kosten hängen stark von der Art des Aufzugs (z. B. Personen-, Lasten- oder Homelift), der Etagenanzahl, der Traglast und der baulichen Situation ab. Einfache Nachrüstungen an Einfamilienhäusern beginnen meist bei etwa 20.000 bis 30.000 Euro, während komplexe Anlagen in Mehrfamilienhäusern oder Gewerbeobjekten schnell 50.000 Euro und mehr kosten.

Gerne schauen wir uns Ihre baulichen Gegebenheiten vor Ort an und erstellen ein transparentes, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Konzept.

Gesetzlich ist die Regelmäßigkeit nicht starr auf ein Intervall festgelegt, richtet sich aber nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der Nutzungshäufigkeit und den Herstellerangaben. In der Regel werden Aufzüge 2 bis 4 Mal pro Jahr gewartet. Zudem ist einmal jährlich eine Zwischen- bzw. Hauptprüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS, z. B. TÜV oder DEKRA) vorgeschrieben.

Im Rahmen unserer individuell angepassten Wartungsverträge übernehmen wir die termingerechte Instandhaltung und begleiten Sie verlässlich bei allen ZÜS-Terminen.

Keine Panik: Ein Aufzug kann nicht einfach abstürzen, da moderne Anlagen über mehrfache mechanische Sicherheitssysteme (wie die Fangvorrichtung) verfügen. Bei einem Stillstand drücken Fahrgäste einfach den Notrufknopf in der Kabine. Dieser verbindet sofort mit einer 24/7-Notrufleitstelle, die geschultes Personal oder einen Sicherheitsdienst zur Personenbefreiung losschickt.

Wir statten Ihre Anlage mit moderner, normkonformer Notruftechnik aus und organisieren im Notfall über eine verlässliche Leitstelle die schnelle Personenbefreiung.

Es gibt nicht den einen „besten“ Hersteller. Große Marken wie Otis, Schindler, ThyssenKrupp (TK Elevator) oder Kone bieten bewährte Technik, aber auch mittelständische Hersteller liefern hervorragende Komponenten. Viel wichtiger als der Name auf dem Schild ist eine fachgerechte Installation und eine regelmäßige, herstellerunabhängige Wartung.

Als meistergeführter Fachbetrieb betreuen wir Aufzugsanlagen aller gängigen Hersteller neutral, fachgerecht und ohne die teuren Bindungen großer Konzernstrukturen.

Die Reparaturkosten lassen sich nicht pauschal beziffern, da sie stark von der Art des Defekts, den benötigten Ersatzteilen und dem Aufwand vor Ort abhängen.
Unser Ziel ist es, teure Folgeschäden gar nicht erst entstehen zu lassen: Im Rahmen unserer regelmäßigen Wartungen erkennen wir Verschleiß frühzeitig und beheben Mängel, bevor es zu plötzlichen, kostenintensiven Ausfällen kommt.

Sollte dennoch eine Reparatur nötig sein, beraten wir Sie ehrlich und bieten Ihnen faire, transparente Lösungen ohne versteckte Kosten.

1. Prüfen Sie, ob Personen in der Kabine eingeschlossen sind (wenn ja: Notrufzentrale verständigen).
2. Sichere Abgrenzung: Schalten Sie die Anlage bei Defekt aus oder sichern Sie die Zugänge, damit niemand gefährdet wird.
3. Fachbetrieb informieren.

Bei Störungen sind wir mit unseren kurzen Wegen im Raum Neumarkt, Nürnberg, Fürth und Erlangen schnell vor Ort, um den Fehler zügig zu beheben und Ausfallzeiten zu minimieren.

Ein Aufzug hat grundsätzlich keine gesetzlich begrenzte Maximallaufzeit. Bei guter Pflege halten Anlagen problemlos 25 bis 30 Jahre oder länger. Allerdings steigen mit zunehmendem Alter das Störungsrisiko, die Ersatzteilkosten und die Anforderungen an Energieeffizienz sowie Sicherheit (z. B. Cybersecurity oder Nachrüstpflichten).

Wir beraten Sie vorausschauend zur Teil- oder Komplettmodernisierung und bringen Ihre Bestandsobjekte Schritt für Schritt auf den aktuellen Stand der Technik.

Als Betreiber einer Aufzugsanlage (z. B. als Hausverwaltung oder Eigentümer) tragen Sie die Betreiberverantwortung für die Betriebssicherheit. Dazu gehören die Bereitstellung eines Notrufsystems, regelmäßige Funktionskontrollen (z. B. durch einen beauftragten Aufzugswärter) sowie die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen.

Wir halten Ihnen rechtlich den Rücken frei: Von Gefährdungsbeurteilungen über die Aufzugswärterprüfung bis hin zur Vorbereitung aller ZÜS-Prüfungen nehmen wir Ihnen den bürokratischen Aufwand komplett ab.

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